Deckungserweiterungen Wohngebäude (VGB 88)
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Mitversicherung von Zubehör und sonstigen Grundstücksbestandteilen |
Gartenbepflanzung bis € 3.000.- |
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Bergungskosten für Bäume |
Aufräumungs-, Abbruch, Bewegungs- und Schutzkosten |
Entseuchungskosten bis € 12.000.- |
Rückreisekosten aus dem Urlaub bis € 3.000.- |
Hotelkosten bis maximal € 12.000.- |
Mietausfall bis 36 Monate |
Einschluss Nutzwärmeschäden |
Mietausfall in Büroräumen, Arztpraxen, öffentlichen Verwaltungen, Feuerwehren, Apotheken, zahntechnischen Labors, Parfümerien, Banken und Sparkassen |
Mietausfall bis 30 Tage durch Nachbarschaftsschäden |
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Gebäudebeschädigungen durch bemannte oder unbemannte Flugkörper |
Gebäudebeschädigungen durch Fahrzeuganprall |
Gebäudebeschädigungen durch Einbruch oder Einbruchversuch |
Mut- oder böswillige Sachbeschädigung / Graffiti (sofern 5 Jahre kein Vorschaden) bis € 3.000.- |
Überspannungsschäden durch Blitz |
Schäden an elektrischen Einrichtungen durch Stromschwankungen oder Kurzschluss bis € 3.000.- |
Seng- und Schmorschäden bis € 3.000.- |
Schäden durch Rauch bis € 3.000.- |
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Beseitigung von Rohrverstopfungen |
Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuche |
Armaturen |
Wasserverlust (auch Gasverlust nach Bruch eines Gasrohres) |
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Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Grundstück sowie außerhalb des Grundstückes zur Versorgung versicherter Gebäude |
Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstückes zur Entsorgung versicherter Gebäude |
Gasleitungen |
innenliegenden Regenabfluss- und Lüftungsrohren |
unterirdischen Regenabflussrohren |
Fußbodenheizungen, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen |
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Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen und Wassersäulen |
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kein Abzug eines Selbstbehaltes |
kein Ausschluss von Rückstauschäden |
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Vorsorgeversicherung für Um-, An- und Ausbauten bis 20% der Versicherungssumme |
Mehrkosten durch behördliche Auflagen |
künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch |
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen VGB 88 |
Regress gegenüber Mietern und Angehörigen nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers |
50% Leistung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit |